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Sehen ist wertvoll, doch was tun wenn es unscharf wird? Wer bezahlt?

  • Autorenbild: Der Coach
    Der Coach
  • 31. Mai 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland haben klare Regelungen bezüglich der Kostenübernahme von Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen. Hier sind die wesentlichen Punkte:


  1. Kinder und Jugendliche: Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Brillengläser vollständig, wenn diese ärztlich verordnet sind.

  2. Erwachsene: Für Erwachsene übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur in bestimmten Fällen:

  • Starke Sehbeeinträchtigung: Die GKV übernimmt die Kosten für Brillengläser, wenn eine schwere Sehbeeinträchtigung (starke Kurzsichtigkeit ab -6 Dioptrien oder starke Weitsichtigkeit ab +6 Dioptrien) vorliegt.

  • Hornhautverkrümmung: Bei einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) ab 4 Dioptrien.

  • Sonderfälle: Bei bestimmten Augenerkrankungen oder wenn spezielle Sehhilfen benötigt werden, kann eine Kostenübernahme ebenfalls möglich sein.

  3. Festbeträge:

  • Die Kostenübernahme erfolgt meist durch die Festbeträge, die von der Krankenkasse festgelegt werden. Diese Festbeträge decken oft nicht die gesamten Kosten, sodass ein Eigenanteil erforderlich sein kann.

   4. Zusatzversicherungen:

  • Es gibt Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel eine Augenversicherung bei der Barmenia. Sie ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung um den wesentlichen Schutz für Ihre Augen. Es werden Kosten für Brillen und Kontaktlinsen inklusive der Reparaturkosten, Pflege und Reinigung übernommen. Zusätzlich deckt die Augenversicherung Kosten für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (zum Beispiel LASIK), augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen und eine Sofort-Hilfe bei Erblindung durch Unfall ab. Mit folgenden Link kann der Zusatztarif berechnet und auch bei Bedarf abgeschlossen werden. ssl.barmenia.de/online-versichern/#/ambulante-zusatzversicherung/Beitrag?app=makler&adm=00104925

    5. Sehhilfen auf Rezept:

  • Um eine Kostenübernahme zu erhalten, ist in der Regel ein Rezept von einem Augenarzt erforderlich, das die Notwendigkeit der Sehhilfe bescheinigt.

    6. Optiker:

  • Der Opiker meines Vertrauens ist Optik Straßer in Burghausen. Eine sehr freundliche und kompetente Beratung erwartet euch und die Besitzerin und deren Mitarbeiter freuen sich auf euren Besuch. https://www.strasser-optik.de/


Es ist ratsam, sich bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Bedingungen und möglichen Erstattungen zu informieren, da es Unterschiede geben kann.


Wir wollen scharf sehen, darum ist es wichtig die Augen zu kontrollieren.
Die Augen sind einer der wichtigsten Sinne.



 
 
 

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